Jonglieren in Bahnhöfen?!


Um was gehts hier?
Auf der Rückfahrt von der Augsburger Jonglierconvention 02 hatten wir [u.a. Hannah, Toby, Niggl] in Stuttgart HBF eine Stunde Aufenthalt. Was tun, wenn 5 Jongleure mit kompletter Ausrüstung unterwegs sind? Genau... allerdings wurde uns das Jonglieren auf dem Bahnhofsgelände nach ca 20 Minuten vom BGS mit Hinweis auf die Hausordnung untersagt. Wir hatten noch ne halbe Stunde totzuschlagen, durften ja nicht mehr Jonglieren und machten uns als Zeitvertreib auf die Suche nach einer Hausordnung, um das Ganze nachzulesen. Im Reisezentrum fanden wir zwar ein Bild von einem Jongleur an der Wand hängen, von Hausordnungen fehlte jedoch (nicht nur dort) jede Spur. Ein Sicherheitsbeamter gab uns dann auf Nachfrage eine, allerdings fanden wir darin keine Passagen die auf uns zugetroffen hätten.Jonglieren nur an der Wand erlaubt...
Also schrieb Niggl der Bahn eine sehr höfliche Anfrage ins Kontaktformular von bahn.de, um sich genauer zu informieren. Diese Anfrage und die Antwort der Bahn (der freundlicherweise noch eine Hausordnung beilag) findest Du hier...

Niggls Anfrage vom 10.10.02


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich nach Details zur Bahnhofsordnung erkundigen. Hintergrund: Als wir (5 Leute) am letzten Sonntag mit dem Schönen-Wochenende-Ticket von Augsburg nach Karlsruhe fuhren, hatten wir eine knappe Stunde Aufenthalt in Stuttgart HBF. Um uns die Zeit zu vertreiben jonglierten wir, dies jedoch nur privat als Zeitvertreib für uns selbst; also ohne Geld zu sammeln, eine Show vorzuführen o.ä. Auch kam es dabei nicht zu Versperrungen irgendwelcher Durchgänge, weder durch uns noch durch Passagiere, die kurz stehen blieben.

Der Sicherheitsdienst der Bahn machte uns dann darauf aufmerksam dass dies verboten sei. Hiermit möchte ich mich erkundigen, wofür dieses Verbot genau gilt, da ich in der Hausordnung keine mir zutreffend erscheinenden Passus gefunden habe und ich sicher noch öfter in ähnliche Situationen kommen werde. Die Fragen im einzelnen:
- Ist Einradfahren erlaubt?
Die Hausordnung untersagt "Fahren mit Zweirädern, Kickboards, Skateboards, Inlineskates und Vergleichbarem". Alle diese Fortbewegungsmittel haben jedoch gemeinsam dass man Schwung haben muss um damit zu fahren und schneller als ein Fußgänger ist; ein Einradfahrer fährt jedoch nicht schneller als ein Fußgänger und kann jederzeit auf der Stelle stehen bleiben ohne abzusteigen, bräuchte also im Fall einer „Notbremsung“ im Gegensatz zu den in der Hausordnung genannten Fortbewegungsmitteln keinen Platz und belästigt auch keine Passagiere durch haarscharfes Vorbeisausen, wie bei Kickboards und ähnlichem zu befürchten
- Ist Jonglieren gestattet?
Laut Hausordnung müssen "Live-Musik, Auftritte, Veranstaltungen und Demonstrationen" vorher genehmigt werden. Fällt privates Jonglieren in diese Kategorie? Falls ja, wie kurzfristig kann man solche Genehmigungen erhalten?
- Ein Sicherheitsbeamter erwiderte auf meine Frage, ob Jonglieren mit Bällen gestattet sei, Ballspiele seien grundsätzlich verboten. Gilt dies auch für Jonglage, die im Gegensatz zu anderen Ballspielen nicht mehr Platz wegnimmt als eine normal dastehende Person?
Ich erwarte gespannt ihre Antworten und bedanke mich schon im Voraus,

MfG, ...


Antwort der DB Regio AG, 16.10.02


Sehr geehrter Herr ...,

Bahnhöfe und Bahnhofsplätze sind für jedermann zugänglich. Die Bahn hat in ihren Gebäuden das Hausrecht. Die wesentlichen Bestimmungen zur Ordnung und Sicherheit sind in einer Hausordnung veröffentlicht, die in allen Bahnhöfen aushängt.

Mit freundlichen Grüßen
DB Regio AG